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Quotenpflicht für Aufsichtsräte großer oder börsennotierter Unternehmen

AbhandlungenSusanne Haslinger, René Schindler1)1)Autorin und Autor waren im Hintergrund beratend an der Entstehung der Regelungen beteiligt.DRdA 2018, 92 Heft 2 v. 15.4.2018

Nach Jahren ergebnisloser Diskussion hat der Gesetzgeber knapp vor der Nationalratswahl 2017 doch noch eine Geschlechter-Quotenregelung betreffend den Aufsichtsrat (AR), allerdings nur für eine kleine Anzahl von Unternehmen, beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren wurde durch einen Initiativantrag eingeleitet und ohne Begutachtungsverfahren durchgeführt; was sichtlich für die sachliche Präzision und die Formulierung der Regelungen zT ungünstig war. Der folgende Beitrag stellt die neuen Regeln im Überblick vor und behandelt erste Zweifelsfragen.

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