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Zugehörigkeit in der sozialen Sicherheit: Ändern sich die Zugehörigkeitskonzepte in Europa?

AbhandlungenKlaus Kapuy1)1)Der hier vorliegende Beitrag beruht auf einem Vortrag, gehalten beim österreichischen Seminar 2016 im Rahmen des von der Europäischen Kommission finanzierten Forschungsnetzwerkes zur Europäischen Sozialrechtskoordinierung und Arbeitnehmerfreizügigkeit (FreSsco). Das Seminar fand am 26.9.2016 an der Universität Salzburg statt und hatte den Themenschwerpunkt "Migration und Solidarität".DRdA 2016, 396 Heft 6 v. 15.12.2016

In den letzten Jahren gab es einige bemerkenswerte Erkenntnisse des EuGH und politische Vorstöße einiger nationaler Regierungen in Europa im Hinblick auf das europäische Sozialrecht. Diese betrafen sowohl das europäische Koordinierungsrecht, als auch die sozialrechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem europäischen Aufenthaltsrecht. In concreto handelte es sich dabei um die Rs Bosmann2)2)EuGH 20.5.2008, C-352/06 , Bosmann. und Folgerechtsprechung, die Rs Brey3)3)EuGH 19.9.2013, C-140/12 , Brey. und Folgerechtsprechung sowie die politischen Debatten um Kürzungen von Sozialleistungen für Unionsbürger/innen anderer Mitgliedstaaten.

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