Der Rechnungshof prüfte im Jahr 2015 die Vollziehung der Ausgleichszulage durch die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und durch die Versicherungsanstalt der Bauern. Im Bericht, der dem Nationalrat vorgelegt und Mitte 2015 veröffentlicht wurde, zeigten sich nicht nur erhebliche Unterschiede in der Rechtsanwendung und in den Rechtsauslegungen, die die beiden Selbstverwaltungskörper bei der Vollziehung der an sich gleich gelagerten Bestimmungen vornahmen, sondern auch Schwächen der Vollziehung.1) In diesem Beitrag werden einige der rechtlichen und administrativen Fragen aufgegriffen, die der Rechnungshof in seinem Bericht aufgeworfen hat und die die geprüften Organisationen zu einem erheblichen Teil nur unzureichend beantwortet haben. Der Bericht des Rechnungshofes regt auch dazu an, die legistischen Grundlagen und die sozialpolitischen Voraussetzungen der Ausgleichszulage (und anderer existenzsichernder Leistungen) gründlicher zu überdenken.