Durch das Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 2014 (ASRÄG) wurden die schon seit dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Unterentlohnung von AN wesentlich erweitert. Im Zuge des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes wurden diese Bestimmungen noch einmal ergänzt. Sie bewirken insb eine Sanktionierung der Nichtleistung des den AN zustehenden Entgelts durch verwaltungs(straf)rechtliche Maßnahmen. Die (seit jeher wenig genutzten) Möglichkeiten einer gerichtlichen Geltendmachung von Entgeltansprüchen werden dadurch nicht berührt. Die vorliegende Untersuchung, die auf einem im Herbst 2015 vorgelegten Gutachten für die Arbeiterkammer Oberösterreich basiert, geht der Frage nach, inwieweit die Feststellung einer Unterentlohnung auch für die privatrechtliche Geltendmachung der entsprechenden Ansprüche nutzbar ist. Dabei sind arbeits- und sozialversicherungs- ebenso wie datenschutzrechtliche Probleme angesprochen.