Der Beitrag behandelt die Problematik der Einkommenslücke für Versicherte, die sich nach Ende der Höchstdauer des Krankengeldanspruches nach wie vor in einem aufrechten Dienstverhältnis befinden, bei denen Arbeitsfähigkeit jedoch weiterhin nicht vorliegt. Thema der Erörterung ist daher die finanzielle Absicherung von Versicherten für den Zeitraum zwischen Aussteuerung und rechtskräftiger Entscheidung über einen Anspruch aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit. Während bis zur Novellierung des § 23 AlVG mit BGBl I 2012/35 diese Personen Anspruch auf Pensionsvorschuss hatten, sind die Versicherten nunmehr auf die bedarfsorientierte Mindestsicherung als einzig in Betracht kommende Leistung angewiesen, wobei auch für die Gewährung dieser subsidiären Leistung oftmals die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Dies führt in der Praxis dazu, dass einige der betroffenen Versicherten ihr Dienstverhältnis lösen, um Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe zu beziehen. In weiterer Folge sollen auch die daraus resultierenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen, insb in Hinblick auf Abfertigungsansprüche, aufgezeigt werden. Abschließend sollen im Rahmen dieses Beitrags in Betracht kommende Lösungsvorschläge herausgearbeitet werden.