Mit der Umstellung auf das Pensionskonto mit 1.1.2014 und der Zustellung der Kontoerstgutschrift ab 2.6.2014 verändert sich der Informationsstatus der überwiegenden Zahl gesetzlich pensionsversicherter Personen. Bei nicht gemeldeten Versicherungszeiten und falsch gemeldeten Beitragsgrundlagen werden wichtige Abgrenzungsfragen in der Vollziehung durch die Sozialversicherungsträger, in der Rsp und in der Literatur zum Teil unterschiedlich beantwortet, zum Teil bleiben die Antworten unklar oder sind aus Sicht der Betroffenen unbefriedigend. Die Abgrenzungsfragen beziehen sich auf den gebotenen Rechtsweg (Schadenersatz nach Zivilrecht vom DG oder Feststellungsverfahren beim Sozialversicherungsträger), den Beginn von Verjährungsfristen und eventu- eller Pflichten der Versicherten im Zusammenhang mit der Zusendung der Kontoerstgutschrift.