Der Allgemeine Kündigungsschutz ist eine der zentralen Regelungen des Arbeitsrechts. Das Unionsrecht enthält seit 2009 in der Grundrechtecharta eine Bestimmung, die Schutz vor ungerechtfertigter Kündigung verheißt. Allerdings ist nicht erst der Inhalt dieser Bestimmung fraglich, sondern schon inwieweit sie derzeit für die Mitgliedstaaten – und damit für die Ausgestaltung des Allgemeinen Kündigungsschutzes in Österreich – verbindlich ist. Die Rechtslage zum Allgemeinen Kündigungsschutz in den Mitgliedstaaten hat sich in den letzten Jahren zwar nicht fundamental geändert, in einigen Ländern wurde dieser Schutz aber doch merkbar abgeschwächt.