Da es in der Rechtsberatungspraxis regelmäßig zu Unklarheiten in Bezug auf die Anwendbarkeit des BG über die Gleichbehandlung im Bereich des Bundes (Bundes-Gleichbehandlungsgesetz [B-GlBG])1) bei Ausgliederungen aus dem öffentlichen Bereich kommt, soll dieser Beitrag eine erste Orientierung bieten und die Beratung erleichtern. Materiell-rechtlich mag dies auf den ersten Blick als nicht von großer Bedeutung erscheinen, da der Diskriminierungsschutz im B-GlBG und dem Gleichbehandlungsgesetz für die Privatwirtschaft (Gleichbehandlungsgesetz [GlBG])2) mittlerweile inhaltlich nahezu gleich stark ausgestaltet ist. Relevant ist die Frage der Anwendbarkeit in der Praxis jedoch im Hinblick auf die zuständigen Institutionen und auf Regelungen von positiven Maßnahmen wie etwa die sogenannte "Quote" und verpflichtende Frauenförderungspläne.