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Arbeitsrechtliche Auswirkungen der Ausdehnung von Ordinationsöffnungszeiten auf OrdinationsassistentInnen1)1)Im Folgenden wird der Begriff "OrdinationsassistentIn" verwendet, der sich am Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG) orientiert. Eine inhaltliche Abgrenzung vom Begriff "ArztassistentIn" soll damit aber nicht zum Ausdruck gebracht werden.

Aus der Praxis - für die PraxisCharlotte ReiffDRdA 2013, 439 Heft 5 v. 5.10.2013

In den letzten Monaten waren die Ordinationszeiten niedergelassener ÄrztInnen immer wieder Thema in den Medien. Einerseits in Zusammenhang mit der im Rahmen der Gesundheitsreform thematisierten Verlagerung des Patientenaufkommens in den niedergelassenen Bereich. Andererseits, weil es vereinzelt Bestrebungen von niedergelassenen ÄrztInnen gab, ihre Ordinationszeiten auszudehnen.2)2)Beitrag Zeit im Bild, ORF 2, 17.12.2012, http://orf defacto.at/5098141_5098163.html (20.12.2012). VorreiterInnen waren 2008 in diesem Zusammenhang ÄrztInnen in Berlin, wo etwa 10 % der Niedergelassenen (60 Praxen) für einige Zeit am Sonntag geöffnet hatten. Der Berliner Senat untersagte die generelle Sonntagsöffnung jedoch kurz darauf mit der Begründung, dass die Beschäftigung von MitarbeiterInnen in Ordinationen nicht von den Ausnahmen des Arbeitszeitgesetzes3)3)§ 9 ArbZG regelt das grundsätzliche Arbeitsverbot an Sonntagen, in § 10 ArbZG werden zahlreiche Ausnahmen festgelegt. erfasst sei.4)4)Freisleben-Teutscher, Medizin ohne Ladenschluss? Ärzte Woche 26/2009; Orovits, Wunsch an Ärzte: Längere Öffnungszeiten und schnellere Vergabe von Terminen, Kurier 17.5.2013; Seyfert, Erste Ärzte öffnen auch sonntags, Berliner Kurier 19.12.2008; Treichel, Sprechstunde am Wochenende, Berliner Zeitung 19.2.2009. In Österreich ist eine generelle Ausdeh-

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