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Der Begriff der Arbeitsvermittlung im AMFG

Aus der Praxis - für die PraxisJohannes ReisingerDRdA 2013, 276 Heft 3 v. 5.6.2013

1. Begriff der Arbeitsvermittlung und Anwendungsbereich des AMFG1)1)AMFG BGBl 1969/31 idgF BGBl I 2009/12.

Die Arbeitsvermittlung unterscheidet sich von der Selbstsuche einer Arbeit bzw einer Arbeitskraft durch die Einschaltung eines/einer selbständigen VermittlerIn.2)2)Säcker, Die Personalberatung als fremdnützige Geschäftsbesorgung für den Auftraggeber im Sinne von § 675 BGB, Ein Beitrag zur privatrechtsdogmatischen Abgrenzung gegenüber der privaten Arbeitsvermittlung als "neutraler" Maklertätigkeit im Sinne von § 652 BGB, ZfA 1989, 307 (328). Die Tätigkeit der Arbeitsvermittlung kann also ganz allgemein durch das Bemühen, zwei sich noch nicht kennende potentielle PartnerInnen zum Zwecke eines Arbeitsvertragsabschlusses zusammenzuführen, charakterisiert werden.3)3)Eichinger/Kreil/Sacherer, Basiswissen Arbeits- und Sozialrecht7 (2012) Rz 65.

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