1. Begriff der Arbeitsvermittlung und Anwendungsbereich des AMFG1)
Die Arbeitsvermittlung unterscheidet sich von der Selbstsuche einer Arbeit bzw einer Arbeitskraft durch die Einschaltung eines/einer selbständigen VermittlerIn.2) Die Tätigkeit der Arbeitsvermittlung kann also ganz allgemein durch das Bemühen, zwei sich noch nicht kennende potentielle PartnerInnen zum Zwecke eines Arbeitsvertragsabschlusses zusammenzuführen, charakterisiert werden.3)