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Das SRÄG 2012

Aktuelle SozialpolitikWolfgang PanhölzlDRdA 2013, 178 Heft 2 v. 5.4.2013

Beim SRÄG 2012 handelt es sich um ein Sammelgesetz, das weitgehend die Neuregelung von Invalidität und Rehabilitation vorsieht, aber auch Änderungen des Pflegegeldgesetzes, des Nachtschwerarbeitsgesetzes und des Urlaubsgesetzes mitregelt. Der Vollständigkeit halber werden wichtige Aspekte der letztgenannten Novellierungen vorgestellt, aber nicht erläutert. Der Beitrag beschäftigt sich in erster Linie mit den weitreichenden Änderungen durch das Invaliditätspaket, das einen politischen Kompromiss darstellt, der anlässlich der Behandlung des "Stabilitätspaketes 2012" im Ministerrat vom 6.3.2012 in den Protokollanmerkungen zu den Themen "Einheitliche Begutachtungsstelle" und "Systemumstellung Invaliditätspension unter 50" grundsätzlich festgehalten wurde und der später im Zuge der Verhandlungen von den Koalitionsparteien erneuert und weiterentwickelt wurde. Ursprünglich war im Rahmen des Projekts "Invaliditätspension unter 50" geplant, die Vollziehung von Invaliditätspensionen bei Personen unter 50 überhaupt dem Arbeitsmarktservice (AMS) zu übertragen. Als das Vorhaben am politischen Widerstand zu scheitern drohte, wurden Modelle einer geteilten Zuständigkeit zwischen Pensionsversicherungsträgern, AMS und Krankenkassen erarbeitet, wovon eines letzten Endes auch Aufnahme ins SRÄG 2012 gefunden hat. Ziel ist es, Menschen länger gesund im Erwerbsleben zu halten, sie zu aktivieren, statt passive Leistungen in Aussicht zu stellen. Präventive Sozialpolitik und Reintegration in den Arbeitsmarkt soll in den Vordergrund treten. Jährlich wird in rund 7.000 Fällen Personen unter 50 Jahren eine befristete Invaliditätspension zuerkannt. Mit der Einführung des Umschulungs- und des Rehabilitationsgeldes werden davon voraussichtlich knapp 80 % (5.500) in medizinische und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen einbezogen. Gemäß den gegenwärtigen Ursachen für befristete Invaliditätspension werden etwa 33 % dieser Gruppe berufliche Rehabilitation benötigen, der Rest medizinische Betreuungsmaßnahmen.

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