Ausgehend von einem konkreten Sachverhalt befasst sich der vorliegende Artikel mit der Fragestellung, inwiefern ein AN im Rahmen des Arbeitsverhältnisses auch für das Verhalten von Familienmitgliedern im direkten Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis einzustehen hat. Neben einer allgemeinen Betrachtung der Entlassungsgründe in Bezug auf die Frage nach einer möglichen "Sippenhaftung" im Arbeitsverhältnis werden im Speziellen die Entlassungsgründe der Gewerbeordnung 1859 (GewO) unter diesem Aspekt näher untersucht.