Gegenstand dieses Artikels ist ein näherer Blick auf die in der Praxis als "ArbVG-Verordnungen" bekannten Durchführungsverordnungen zum ArbVG. Angesichts der Fülle an Bestimmungen kann hier nur ein grober Überblick gegeben werden, insb soll das Augenmerk daher auf die jüngsten Änderungen, vor allem in Hinblick auf die dadurch geschaffenen Erleichterungen hinsichtlich der BR-Wahl und der Tätigkeit der Belegschaftsorgane aber auch der überbetrieblichen Interessenvertretungen gelegt werden.