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Kein "Recht auf Beschäftigung" für beamtete ChirurgInnen?

Aus der Praxis - für die PraxisThomas MajorosDRdA 2013, 72 Heft 1 v. 5.2.2013

1. Einleitung

Der VwGH hat in einem Erk vom 1.3.20121)1)VwGH 2010/12/0074 und 2011/12/0084 JBl 2012, 399. die Ansicht vertreten, dass eine in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis stehende Chirurgin kein subjektives Recht auf tatsächliche Beschäftigung (im konkreten Fall: Betrauung mit der Durchführung von Operationen) habe. Die von der betroffenen Beamtin gegen den angefochtenen Bescheid der belangten Behörde erhobene Beschwerde wurde somit als unbegründet abgewiesen.

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