Fragen des Lohn- und Sozialdumping durch Entsendung von AN aus Niedriglohnstaaten nach Österreich oder in andere Hochlohnländer werden bisher vor allem mit Blickwinkel auf die Bauwirtschaft diskutiert. Auch den Entscheidungen des EuGH zu Fragen der Dienstleistungsfreiheit und Entsendung von AN lagen bisher - mit einer einzigen Ausnahme - stets Sachverhalte aus der Bauwirtschaft zugrunde. In der Praxis häufen sich jedoch Entsendefälle in der Transportwirtschaft, bei denen sich die Frage des anzuwendenden Rechts, insb der anzuwendenden Mindestlohnbestimmungen, stellt. Der folgende Beitrag untersucht erstmals, welche Regelungen im Fall grenzüberschreitender Tätigkeit im Transportgewerbe anzuwenden sind.