In jüngster Zeit wurden aus Anlass eines aktuellen Konflikts einige grundlegende Rechtsfragen zum Betriebsübergang virulent, die über den konkreten Fall hinaus diskussionswert erscheinen. So interessiert, ob der bereits erloschene KollV, der für die übernommenen AN des Betriebsveräußerers gegolten hat, auch gegenüber dem Betriebsnachfolger in den übernommenen Arbeitsverhältnissen nachwirkt.
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