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Familienhospizkarenz 2002-2012

Aktuelle SozialpolitikJutta MacaDRdA 2012, 638 Heft 6 v. 1.12.2012

Zu Beginn des neuen Jahrtausends widmeten sich einige europäische Länder der Sterbeproblematik, allem voran den Umgang mit dem schwierigen Thema der Euthanasie. Die österreichische Rechtslage verbietet die (aktive direkte) Euthanasie und bedroht sie mit Strafe (je nach Verwirklichung des jeweiligen Tatbestandes ist sie als Mord, Tötung in allgemein begreiflicher Gemütsbewegung, Tötung auf Verlangen oder Mitwirkung am Selbstmord zu qualifizieren). Wenngleich dies in Österreich schon vor der Jahrtausendwende so war und danach ebenso beibehalten wurde, so ist dies angesichts der heiklen Thematik nicht unproblematisch und wurde von anderen Ländern anders gelöst. Im niederländischen Recht ist seit 2001 die Tötung auf Verlangen unter bestimmten Voraussetzungen (Durchführung von einem Arzt, bestimmte Sorgfaltskriterien ua) nicht strafbar. Ebenso wurde beispielsweise in Belgien 2002 ein Euthanasiegesetz beschlossen.

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