Die "HacklerInnenregelung" ist als (derzeit) befristete Maßnahme eine der letzten Möglichkeiten für Versicherte, in Frühpension zu gehen. Sie unterscheidet sich von der Regelung zur vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer insofern, als 540 Beitragsmonate bzw 480 Beitragsmonate als Voraussetzungen des Pensionsantritts vorliegen müssen.1)