Die Vereinbarung von Rufbereitschaft im Rahmen von Arbeitsverhältnissen hat in den letzten Jahren insb aufgrund des technologischen Fortschrittes, der eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme unter Ortsabwesenden ermöglicht, deutlich zugenommen. Mit der Zunahme von Rufbereitschaftszeiten nehmen jedoch auch die diesbezüglichen Rechtsfragen zu.