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Rufbereitschaft: Entgeltlichkeit und Dienstverhinderungen

Aus der Praxis - für die PraxisFlorian GauglhoferDRdA 2011, 296 Heft 3 v. 1.6.2011

Die Vereinbarung von Rufbereitschaft im Rahmen von Arbeitsverhältnissen hat in den letzten Jahren insb aufgrund des technologischen Fortschrittes, der eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme unter Ortsabwesenden ermöglicht, deutlich zugenommen. Mit der Zunahme von Rufbereitschaftszeiten nehmen jedoch auch die diesbezüglichen Rechtsfragen zu.

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