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Entgeltfortzahlung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Der praktische FallMonika DrsDRdA 2011, 285 Heft 3 v. 1.6.2011

In den letzten Jahren überraschte der OGH immer wieder mit neuer Rspr1)1)Zur wechselnden Judikatur zu § 2 Abs 4 EFZG (ob mit Beginn des neuen Arbeitsjahres ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch auch dann entsteht, wenn vor Beginn des neuen Arbeitsjahres kein Entgeltfortzahlungsanspruch mehr bestanden hat) vgl Drs in Zell-Komm1 (2006) § 2 EFZG Rz 15, zu § 2 Abs 5 EFZG (ob bei Arbeitsunfall ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch mit Beginn des nächsten Arbeitsjahres nur dann entsteht, wenn es sich um eine neuerliche Dienstverhinderung auf Grund desselben Arbeitsunfalls handelt) vgl Drs, RdW 2009, 93 ff; dies, RdW 2007, 673 ff. zum Entgeltfortzahlungsrecht. Für den Rechtsanwender besonders mühsam ist das in jenen Fällen, in denen der OGH von seiner zunächst gefundenen Lösung wieder abgeht. Dies ist erst kürzlich im Zusammenhang mit der Entgeltfortzahlungsverpflichtung des Arbeitgebers (AG) bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses während eines Krankenstandes geschehen.

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