Österreich nimmt in der EU, ja sogar weltweit, hinsichtlich der geschlechtsspezifischen Entgeltunterschiede einen der letzten Ränge ein. Einkommenstransparenz gilt als eine wichtige Möglichkeit, Gleichbehandlung und Gleichstellung auch im Entgeltbereich zu fördern. Nunmehr sind größere Unternehmen dazu verpflichtet, Einkommensberichte zu erstellen und den Belegschaftsorganen, subsidiär den ArbeitnehmerInnen (AN), zur Verfügung zu stellen. Daran knüpfen sich große Erwartungen. Zweck dieses Beitrags ist es, die neue Regelung des § 11a GlBG in den Grundzügen kurz vorzustellen, sie in einigen auslegungsbedürftigen Punkten zu kommentieren und kritisch auf versäumte Gelegenheiten hinzuweisen.