Wenngleich die Rechtsfolgen des Betriebsübergangs sowohl europarechtlich als auch nach nationalem Recht eine dichte gesetzliche Regelung erfahren haben, so besteht doch in der Praxis immer wieder das Bedürfnis, diese zu modifizieren und an die konkreten Bedürfnisse der Arbeitsvertragsparteien anzupassen. Gegliedert nach den Gestaltungsmitteln (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung [BV], Kollektivvertrag [KollV]) werden die Möglichkeiten der Rechtsgestaltung beim Betriebsübergang dargestellt und rechtlich beurteilt.