KFZ-Unfälle bei der Dienstverrichtung kommen im Arbeitsleben häufig vor. Im gegenständlichen Beitrag soll der Umfang der Schadenersatzpflicht eines Arbeitnehmers (AN) anhand eines Verkehrsunfalls eines Klein-LKW-Fahrers mit einem Bruttomonatslohn von € 1.134,881) untersucht werden: Bei der Besorgung eines Kundentermins unterließ der AN nach dem Abstellen seines KFZ das Anziehen der Handbremse, obwohl das Fahrzeug auf einer abschüssigen Strecke abgestellt worden ist. Das Fahrzeug rollte in weiterer Folge ab, prallte gegen eine Leitblanke und wurde dadurch beschädigt. Die Reparatur des Klein-LKW kostete € 3.000,-, wobei der Restwert des Klein-LKW zum Zeitpunkt der Beschädigung € 7.000,- betrug.