Aufgrund der Vielfalt unterschiedlicher Formen (partnerschaftlichen) Zusammenlebens stellen sich in der Praxis immer wieder Fragen iZm der (Nicht)Anwendbarkeit der Anrechnung von Partnereinkommen bzw teilweise auch bezüglich der Anrechnung eines Unterhaltsanspruchs als eigenes Einkommen auf die Notstandshilfe. Vor allem die Judikatur des VwGH legt dabei die gesetzlichen Bestimmungen aus. Zwei im Jahr 2010 vorgenommene Novellierungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) und aktuelle Judikatur des VwGH sind Anlass für diesen Artikel. Mit 1.1.2010 wurden die eingetragenen Partnerschaften hinsichtlich der Partnereinkommensanrechnung der Ehe gleichgestellt. Mit 1.9.2010 (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2010 [SVÄG]) wurden, zeitgleich mit der Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, sowohl eine Änderung der Berechnung der Notstandshilfe als auch eine Änderung bei der Partnereinkommensanrechnung auf die Notstandshilfe, vorgenommen. Durch verschiedene Sachverhaltsvarianten wird die rechtliche Situation dargestellt, ein Überblick über die jeweils vorhandene Judikatur gegeben und werden allfällige offene Rechtsfragen besprochen.