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Entgeltwahrung gem § 4 Abs 2 AVRAG ohne Berücksichtigung der Arbeitszeit nach Erwerber-KollV1)1)Siehe dazu den Besprechungsaufsatz von H. Schneller in diesem Heft S 3 ff.

Aus der RechtsprechungEntscheidungsbesprechungenDRdA 2011/10DRdA 2011, 68 Heft 1 v. 1.2.2011

§ 4 Abs 2 AVRAG

1. Wo es nur um eine Frage der Gestaltung der Arbeitszeit und deren Ausmaßes innerhalb der Normalarbeitszeit geht, kann sich der Kl nicht auf den entgeltbezogenen Schutz des § 4 Abs 2 erster Satz AVRAG berufen.

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