1. VwGH-Entscheidung wird nach Kritik der AK NÖ von Sozialversicherungsträgern umgesetzt
Vielfach, so auch in DRdA 2009, 448, wurde kritisiert, dass die Krankenversicherungs-(KV-)träger die E des VwGH vom 23.2.2005, 2002/08/0268, ignorieren würden. Diese negative Praxis soll nach einer Vereinbarung der KV-Träger mit dem Hauptverband der Sozialversicherungs-(SV-)träger nun endlich der Vergangenheit angehören.