In Landeskrankenhäusern und ähnlichen von Ländern getragenen Einrichtungen treten spezifische arbeitszeitrechtliche Fragestellungen auf, deren Ursache darin liegt, dass in diesen Bereichen typischerweise Bestimmungen des jeweiligen Landesdienstrechts mit Regelungen des (Bundes-)Arbeitnehmer-(AN-)schutzrechts bei Nacht(schwer)arbeit abzustimmen sind.