1. Einleitung1)
Senat I der Gleichbehandlungskommission (GBK) ist der älteste der mittlerweile drei Senate der GBK. Ursprünglich im Jahr 1979 zur Überprüfung von Fällen der Lohnungleichheit eingerichtet, hat sich die Zuständigkeit von Senat I auch durch die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben sukzessive erweitert.2) Heute ist Senat I für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt, sowie für Fälle der Mehrfachdiskriminierung mit Gender-Bezug,3) zuständig (§§ 1 Abs 2 Z 1 und Abs 3 GBK/GAW-G). Die GBK ist derzeit im BKA:frauen angesiedelt.