Die Wirtschaftskrise hat auch Österreich erfasst, viele Betriebe haben auf Kurzarbeit umgestellt. Andere ArbeitgeberInnen (AG) hoffen zwar ebenfalls, dass die Auftragslage bald besser wird, verfolgen jedoch eine andere Strategie und vereinbaren mit zahlreichen ihrer ArbeitnehmerInnen (AN) eine einvernehmliche Auflösung der Arbeitsverhältnisse. So auch bei den Facharbeitern A und B, die einander zufällig bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) treffen, um einen Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen. Bei beiden wurde die einvernehmliche Auflösung mit Zusatzvereinbarungen verknüpft, die ihre AG mit dem jeweiligen Betriebsrat (BR) ausgehandelt hatten.