Die weitgehende Gleichbehandlung von LeiharbeitnehmerInnen (-AN) mit Stamm-Beschäftigten; im Gegenzug die Überprüfung und gegebenenfalls Aufhebung von Verboten und Einschränkungen der Leiharbeit - auf diese Kurzformel kann man die Inhalte der neuen Leiharbeits-Richtlinie der EU (RL 2008/104/EG ; im Folgenden "RL") bringen. Nach einem Vorlauf von über neun Jahren trat sie mit 5.12.2008 (Veröffentlichung im ABl L 2008/327) in Kraft und ist binnen drei Jahren von den Mitgliedstaaten umzusetzen. Im Folgenden werden ihre wesentlichen Inhalte dargestellt und auf einen Umsetzungsbedarf in Österreich hin überprüft.