1. Einleitung
Mit den Entscheidungen G 128/08, G 129/08 ff vom 26.2.2009, veröffentlicht am 13.3.2009, hat der VfGH erkannt, dass die Zuverdienstregeln beim Kinderbetreuungsgeld-(KBG-)bezug zwar kompliziert, aber nicht verfassungswidrig sind. Damit wurden die vom OGH im September 2008 gem Art 89 Abs 2 B-VG (Art 140 Abs 1 B-VG) an den VfGH gestellten Anträge, die maßgeblichen Bestimmungen des KBG-Gesetzes (KBGG), die die Berechnung des zulässigen Einkommens regeln, als verfassungswidrig aufzuheben, abgewiesen. Wie im Regierungsprogramm vereinbart, laufen derzeit die Vorbereitungsarbeiten für die Weiterentwicklung des Kinderbetreuungsgeldes. Wobei die Neugestaltung auch von der E des VfGH abhängig gemacht wurde. Es bleibt zu hoffen, dass die auf Basis der VfGH-E stattfindende politische Diskussion zur Vereinfachung der Zuverdienstgrenze führt, denn an den praktischen Problemen, die die BezieherInnen und die Sozialversicherungs-(SV-)träger mit der Vollziehung der derzeitigen Zuverdienstgrenze haben, ändert deren verfassungsmäßige Legitimierung nichts.