Die stärkere Kontrolle der Behörden hinsichtlich Alkoholvergehen im Straßenverkehr führen in letzter Zeit zu einem Anstieg von Disziplinarverfahren im Bereich der Bundesbeamten. Der dadurch bedingte Mehraufwand an Verfahrenskosten wirft die Frage nach der Kostentragung auf, insb wenn teure Sachverständigengutachten (etwa neurologischpsychiatrische oder KFZ-technische) erstellt werden müssen.