ArbeitnehmernInnen (AN), die im Außendienst beschäftigt sind - aber auch solchen, die im Unternehmen des Arbeitgebers (AG) eine leitende Stellung innehaben -, wird häufig ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt, das (auch) für private Zwecke genutzt werden darf. Vor allem im Zusammenhang mit der Rückstellung eines solchen Fahrzeuges, der Haftung für Beschädigungen und der Berücksichtigung der privaten Nutzungsmöglichkeit des Fahrzeuges für andere arbeitsrechtliche Ansprüche treten in der Praxis allerdings immer wieder Probleme auf.