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Kostenersatz im Disziplinarverfahren der Bundesbeamten

Aus der Praxis - für die PraxisSebastian ZankelDRdA 2008, 535 Heft 6 v. 1.12.2008

Die stärkere Kontrolle der Behörden hinsichtlich Alkoholvergehen im Straßenverkehr führen in letzter Zeit zu einem Anstieg von Disziplinarverfahren im Bereich der Bundesbeamten. Der dadurch bedingte Mehraufwand an Verfahrenskosten wirft die Frage nach der Kostentragung auf, insb wenn teure Sachverständigengutachten (etwa neurologischpsychiatrische oder KFZ-technische) erstellt werden müssen.

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