1. Was darf der öffentlich-rechtliche bzw der ausgegliederte Dienstgeber?
Frau L ist ehemalige Vertragsbedienstete und arbeitet in einem ausgegliederten Betrieb. Als Frau L länger krank war, wurde sie von ihrem Dienstgeber (DG) zum Amtsarzt geschickt. Dieser erstellte ein Gutachten mit umfangreicher Anamnese und leitete dieses an den Arbeitgeber (AG) weiter. Die Anamnese umfasste ua die Information über das Sexualverhalten von Frau L einschließlich der Angaben über Häufigkeit des Verkehrs und Verhütungsmethoden. Das gesamte Gutachten wurde vom DG zum Personalakt genommen. Frau L ist es jedoch nicht recht, dass der Personalakt nun höchstpersönliche Informationen über ihr Privatleben enthält, die mit dem Arbeitsverhältnis nichts zu tun haben.