1. Einleitung
Die Richtlinie (RL) des Rates 2004/113/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen (Erweiterte Gleichbehandlungs-RL) trat am 21.12.2004 in Kraft und sieht in Art 17 die Umsetzung bis spätestens 21.12.2007 vor. Mit dieser RL wird der Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen auf einen sachlichen Geltungsbereich außerhalb der Arbeitswelt ausgedehnt.