Um Lohn- und Sozialdumping bei grenzüberschreitenden Entsendungen und Überlassungen von Arbeitnehmern (AN) aus anderen EU-Staaten nach Österreich zu verhindern, sind in den Vorschlägen der Sozialpartner vom 2.10.2007 die gesetzliche Verankerung einer behördlichen Kontrolle der tatsächlichen Auszahlung der Mindestlöhne und Einhaltung anderer Arbeitsbedingungen gem der Entsende-RL 96/71/EG sowie Sanktionen, die tatsächlich präventiv wirken, geplant. Die vorliegende Arbeit untersucht die europarechtliche Zulässigkeit, Kontrolle und Sanktionierung auf grenzüberschreitende Entsendungen und Überlassungen zu beschränken, bzw ob Kontrollmaßnahmen und Sanktionen für den Fall unterkollektivvertrag-(kollv-)licher Entlohnung durch allgemein anwendbare Regelungen auf sowohl in Österreich als auch im Ausland ansässige Unternehmen gleichermaßen erstreckt werden müssten.