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Grundfragen einer Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge1)1)Der Aufsatz folgt weitgehend dem Vortrag bei der Jahrestagung 2008 der Österr Gesellschaft für Arbeits- und Sozialrecht in Zell/See. Gleichzeitig endete die Begutachtungsfrist für den Ministerialentwurf. Nachfolgende Änderungen des Ministerialentwurfs auf dem Weg zu einer RV wurden soweit wie möglich berücksichtigt. Der Verfasser hat 2007 gemeinsam mit Herrn Mag. Thomas ein Gutachten zu diesem Thema erstattet, das einen Gesetzesvorschlag enthielt. Thomas hat die Untersuchung in der Folge in einer noch nicht veröffentlichten Schrift ausgebaut und vertieft, insb die Fragen zum Insolvenzrecht.

AbhandlungenRobert RebhahnDRdA 2008, 207 Heft 3 v. 1.6.2008

Die Sozialversicherung (SV) erleidet erhebliche Beitragsausfälle durch Insolvenzen der Dienstgeber (DG). In der Bauwirtschaft werden die Beitragsausfälle durch die Zunahme der mehrmaligen Weitervergabe eines Auftrages begünstigt. Geplant ist daher eine Haftung jener Unternehmen, welche einen Auftrag über Bauaufträge weitervergeben, für die SV-Beiträge ihres Auftragnehmers. Diese Haftung soll aber entfallen, wenn der Auftragnehmer zu den bisher verlässlichen Beitragszahlern gehört oder wenn der Auftraggeber 20 % des Werklohnes an die SV überweist. Nur ausnahmsweise soll ein Auftraggeber auch für die Beiträge weiterer Subunternehmer in der Kette haften. Der Beitrag stellt das Vorhaben vor und erörtert damit verbundene Probleme, ua die nicht näher geregelte Lage ausländischer Unternehmen, die in Österreich Aufträge erlangen wollen.

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