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Abfertigung neu auch für Selbständige

Aktuelle SozialpolitikJosef WössDRdA 2008, 71 Heft 1 v. 1.2.2008

Seit 1.1.2008 gilt das Abfertigungsrecht auch für Selbständige, parallel zu den Regelungen für ArbeitnehmerInnen (AN) gibt es für sie die "Selbständigenvorsorge". Das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz (BMVG) wurde dementsprechend - mit dem Beschluss des NR vom 4.12.2007 über eine Novelle zum neuen Abfertigungsrecht - umbenannt und heißt nunmehr "Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz" (BMSVG). Die spezifischen Regelungen für Selbständige finden sich in den neu eingefügten Teilen 4 und 5 des Gesetzes und in Art II (Steuerrecht).

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