In den letzten Jahren wurden die Bestimmungen betreffend die Berechnung von Hinterbliebenenpensionen mehrfach novelliert. Ein Erkenntnis des VfGH (G 300/02 vom 27.6.2003) stellte den Gesetzgeber vor beträchtliche Herausforderungen einer Neuregelung in verfassungskonformer Weise.