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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Kündigungsanfechtung

Aus der Praxis - für die PraxisChristopher DavidDRdA 2007, 156 Heft 2 v. 1.4.2007

1. Einleitung

Der besondere - weil nur für bestimmte ArbeitnehmerInnen-(AN-)gruppen geltende - Bestandschutz, der die Nichtigkeit der rechtswidrig erfolgten Beendigung des Arbeitsverhältnisses bewirkt, wird mittels Klage auf Feststellung des aufrechten Arbeitsverhältnisses geltend gemacht, für die gesetzlich keine Frist vorgeschrieben ist. Zu beachten ist zwar die Aufgriffsobliegenheit1)1)OGH 1992/wbl 1992, 301 = Arb 11.023; 1997/DRdA 1998, 139 = RdW 1998, 418 = ARD 4941/16/98; RIS-Justiz RS0028233; 2003/ARD 5488/6/2004 = Arb 12.400; 2004/Arb 12.501; 2005/ARD 5609/9/2005 = ASoK 2005, 296 (Höfle). des AN, zu deren Wahrnehmung es nach der Judikatur jedoch genügt, dass der Fortsetzungsanspruch "ohne unnötigen Aufschub" geltend gemacht wird.2)2)In der E SZ 69/56 (= DRdA 1996/52 [Gahleitner] = ZAS 1997, 51 [Geist]) hat der OGH zum Betriebsübergang ausgeführt, dass eine Geltendmachung der Nichtigkeit der Kündigung innerhalb der Monatsfrist des § 3 Abs 4 bis 6 AVRAG nicht erforderlich ist.

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