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Fahrerkarte für digitale Tachographen - wer trägt die Kosten?

Aus der Praxis - für die PraxisChristoph HerzegDRdA 2007, 70 Heft 1 v. 1.2.2007

Bereits mit der Verordnung (VO) (EG) 2135/98 wurde auf europarechtlicher Ebene die Ablösung der mechanischen und damit manipulationsanfälligen Kontrollgeräte durch digitale Tachographen eingeleitet. Um die häufigsten Missbräuche des bisherigen Systems abzustellen, war es erforderlich, moderne Geräte mit einem Modul zur elektronischen Speicherung der relevanten Daten und einer persönlichen Fahrerkarte einzuführen. Am 11.4.2006 wurde die VO (EG) 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr sowie die dazugehörige Richtlinie (RL) 2006/22/EG im ABl L 102, 1 ff bzw 35 ff veröffentlicht. Die wichtigsten Änderungen - alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t und Busse mit mehr als neun Sitzplätzen müssen mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet sein, der Fahrer ist verpflichtet, eine entsprechende Fahrerkarte zu verwenden - sind mit 1.5.2006 in Kraft getreten (vgl Art 27 Abs 1 iVm Art 29 VO [EG] 561/2006). Die vorgesehenen Maßnahmen sollen nicht nur zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit führen, sondern auch eine Harmonisierung der Arbeitsbedingungen in der Gemeinschaft bewirken und so die Wettbewerbsgleichheit fördern.

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