Wer seinen Arbeitsplatz im Inland wechselt oder eine Stelle in einem anderen EU-Mitgliedstaat annimmt, hat künftig keine wesentlichen Einbußen bei seinen Ansprüchen aus der Betriebspension seines letzten Arbeitgebers (AG) zu befürchten. Dies sieht ein Richtlinienvorschlag vor, den die Europäische Kommission vergangenen Herbst vorgelegt hat. Der Vorschlag zielt darauf ab, Mobilitätshindernisse abzubauen. Konkret bestehen derartige Hindernisse derzeit bei den Bedingungen für den Erwerb von Betriebspensionsansprüchen, etwa durch unterschiedlich lange Wartezeiten, bei der Wahrung ruhender Ansprüche und bei der Übertragbarkeit von Ansprüchen.