Viele Arbeitsverträge werden auf Grundlage vorformulierter Vertragsbedingungen abgeschlossen. Dabei stellen sich zahlreiche Grundlagenfragen, die bisher kaum Beachtung gefunden haben und im Rahmen dieses Beitrages näher beleuchtet werden sollen. Insb geht es darum, ob auch im Arbeitsvertragsrecht eine Geltungs- und Inhaltskontrolle nach dem Vorbild des allgemeinen Zivilrechts möglich und geboten ist. Bei der Inhaltskontrolle stehen Überlegungen zum Transparenzgebot im Vordergrund.