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Der Europäische Kollektivvertrag: eine Variante gemeinschaftsrechtlicher Normsetzung?*)*)Der Beitrag beruht auf einem Vortrag, den der Autor im Rahmen des VIII. Europäischen Regionalkongresses der Internationalen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht am 22.9.2005 in Bologna gehalten hat.

AbhandlungenUlrich RunggaldierDRdA 2006, 4 Heft 1 v. 1.2.2006

Auf europäischer Ebene ist umstritten, ob es einen "europäischen Kollektivvertrag (KollV)" als Rechtsinstitut gibt. Die hM dürfte diese Frage zwar bejahen, doch fehlen klare gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und ein einheitlicher Begriff des europäischen KollV. Insb ist unklar, ob die europäischen Sozialpartner auf europäischer Ebene "europäische KollVe" abschließen können, die die nationalen Sozialpartner in den einzelnen Mitgliedstaaten bzw die in diesen Staaten tätigen Arbeitgeber (AG) und Arbeitnehmer (AN) rechtlich binden. Im Folgenden soll der Versuch unternommen werden, auf Rechtsgrundlagen, Inhalt und Wirkungen des "europäischen KollV" näher einzugehen.

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