Auf europäischer Ebene ist umstritten, ob es einen "europäischen Kollektivvertrag (KollV)" als Rechtsinstitut gibt. Die hM dürfte diese Frage zwar bejahen, doch fehlen klare gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und ein einheitlicher Begriff des europäischen KollV. Insb ist unklar, ob die europäischen Sozialpartner auf europäischer Ebene "europäische KollVe" abschließen können, die die nationalen Sozialpartner in den einzelnen Mitgliedstaaten bzw die in diesen Staaten tätigen Arbeitgeber (AG) und Arbeitnehmer (AN) rechtlich binden. Im Folgenden soll der Versuch unternommen werden, auf Rechtsgrundlagen, Inhalt und Wirkungen des "europäischen KollV" näher einzugehen.