Das Jahr 1995 bietet auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts neben einigen kleineren Novellen auch die umfassende Neuregelung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG).
Das BG über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (BGBl 1994/450) trat am 1.1.1995 in seinen wesentlichen Teilen in Kraft.