Durch die Erweiterung der Europäischen Union um 10 neue Mitgliedstaaten wurde auch Ungarn am 1.5.2004 Mitglied und musste die auf europäischer Ebene gültigen arbeitsrechtlich relevanten EU-Richtlinien innerstaatlich umsetzen. Daher wurde eine Änderung des ungarischen Arbeitsgesetzbuches (AGB) nötig. Die entsprechenden Änderungen des bisher gültigen Gesetzes über das AGB1) wurden bereits am 31.3.2003 vom ungarischen Parlament beschlossen und traten mit 1.7.2003 in Kraft. Die nachfolgende Darstellung soll eine Übersicht über die relevanten Bestimmungen des AGB einschließlich der Neuerungen geben.