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Das neue ungarische Arbeitsgesetzbuch

Aus dem AuslandSebastian ZankelDRdA 2005, 571 Heft 6 v. 1.12.2005

Durch die Erweiterung der Europäischen Union um 10 neue Mitgliedstaaten wurde auch Ungarn am 1.5.2004 Mitglied und musste die auf europäischer Ebene gültigen arbeitsrechtlich relevanten EU-Richtlinien innerstaatlich umsetzen. Daher wurde eine Änderung des ungarischen Arbeitsgesetzbuches (AGB) nötig. Die entsprechenden Änderungen des bisher gültigen Gesetzes über das AGB1)1)Nr XXII/1992. wurden bereits am 31.3.2003 vom ungarischen Parlament beschlossen und traten mit 1.7.2003 in Kraft. Die nachfolgende Darstellung soll eine Übersicht über die relevanten Bestimmungen des AGB einschließlich der Neuerungen geben.

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