Im Dezember 2004 wurde im Parlament das Sozialbetrugsgesetz (SozBeG) beschlossen, welches strafrechtliche Maßnahmen gegen Sozialversicherungs-(SV-)betrug in Form von Scheinanmeldungen sowie gegen organisierte Schwarzarbeit enthält. Weiters wurden die Bestimmungen im ASVG über die Anmeldung bei Beschäftigungsbeginn und das Firmenbuch- und Konkursverfahren mit dem Ziel der Bekämpfung des Sozialbetruges geändert.