Das betriebliche Disziplinarrecht war über lange Zeit hinweg heiß umstrittener Gegenstand der einschlägigen arbeitsrechtlichen Lit. Mit abnehmender Bedeutung des sog Privatbeamtentums ist es zwar um dieses Thema in letzter Zeit stiller geworden. Im Zuge der rollenden Welle von Ausgliederungen und Privatisierungen wird es aber möglicherweise in der Zukunft wieder aktuell. Aus diesem Grund, aber auch wegen der grundlegenden Bedeutung der Regelung arbeits- und sozialrechtlicher Fragen durch privatautonomen Normenvertrag wird das Thema im vorliegenden Beitrag aus öffentlich-rechtlicher, insb aus verfassungsrechtlicher Sicht thematisiert.